Auswahl der Abstimmungen

Für das Umweltrating wurden namentliche Abstimmungen der Geschäfte ausgewertet, welche diese Kernziele der Umweltorganisationen betreffen. Für die Auswahl der Abstimmungen galten die folgenden Leitlinien:

  • Bei komplexen Geschäften (wie dem CO2-Gesetz, dem Energiegesetz oder dem Infrastrukturfonds) wurden diejenigen Abstimmungen ausgewählt, bei denen es um möglichst konkrete Massnahmen und Kernforderungen des Umweltschutzes ging, und welche die Haltung der Nationalräte für oder gegen die betreffende Änderung oder Massnahme klar darstellen.
  • Sofern keine einzelne namentliche Abstimmung zu solchen Kernforderungen vorhanden ist, und/oder das Geschäft selbst nach der Beratung umstritten ist, wurden auch Gesamt- und Schlussabstimmungen gewählt.
  • Bei parlamentarischen Initiativen, sind die Abstimmungen über das «Folge geben» aussagekräftig, bei Motionen und Postulaten jene zu Annahme oder Ablehnung.
  • Abstimmungen zu Anträgen, die zwar umweltfreundlich, aber eindeutig nicht mehrheitsfähig sind und somit aus politischstrategischem Ermessen auch von umweltfreundlichen NationalrätInnen abgelehnt wurden, sind nicht berücksichtigt.
  • Mehr oder weniger unbestrittene Geschäfte wurden nicht ausgewählt.
  • Internationale Abkommen wurden nicht ausgewählt.

Die Abstimmungen

Klima

Naturräume

Risikotechnologien

Verkehr

Fragen an die Neukandidierenden

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