Fragen zur Umweltpolitik – Neukandidierende NR

1. Sind Sie dafür, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 30 Prozent reduziert?

Die bereits heute sichtbaren Folgen der globalen Klimaerwärmung werden sich in den nächsten Jahrzehnten erheblich verstärken, wenn es nicht gelingt die Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren. Die Klimainitiative verlangt, dass sich die Schweiz ihrer Verantwortung stellt und ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 um mindestens 30 Prozent senkt.

2. Soll die Schweiz eine ökologische Steuerreform vornehmen?

Die von den eidg. Räten beschlossene CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas dürfte kaum ausreichen, um die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um mindestens 30 Prozent zu drosseln. Da die Schweiz im internationalen Vergleich sehr tiefe Energiepreise hat und gleichzeitig sämtliche fossile Energie importieren muss, ergibt eine Lenkungsabgabe auf nicht erneuerbare Energie wichtige Impulse an Investoren, Konsumenten und die Wirtschaft. Zudem erhöht die damit mögliche Reduktion des Verbrauchs fossiler Energien die Versorgungssicherheit. Die Einnahmen aus der Lenkungsabgabe können andere Abgaben oder Steuern ablösen und wären somit staatsquotenneutral. Möglich ist auch, dass der Erlös teilweise und befristet für Impulsprogramme zur Verbesserung der Klimagas- und Energieeffizienz eingesetzt wird.

3.Soll eine CO2-Abgabe auch auf Benzin und Diesel eingeführt werden?

Die Schweiz hat ihre CO2-Emissionen trotz geltendem CO2-Gesetz gegenüber 1990 noch nicht reduziert. Bereits ergriffene und bereits verabschiedete Instrumente erlauben es nicht, die anvisierte Reduktion von 10 Prozent bis 2010 zu erreichen. Eine substantielle CO2-Abgabe auf Benzin und Diesel würde es erlauben, bis 2010 die CO2-Emissionen auch im Verkehrsbereich zu reduzieren und die gesetzlichen Ziele einzuhalten.Die Lenkungsabgabe würde wie die CO2-Abgabe auf Heizöl ganz an Wirtschaft und Bevölkerung rückerstattet.

4. Unterstützen Sie die Absenkung des Neuwagen-Flottenverbrauchs auf 130 Gramm CO2 pro km bis 2012?

Die Neuwagenflotte der Schweiz hat europaweit einen sehr hohen spezifischen Verbrauch, da autoschweiz bereits zum elften Mal ihre Vereinbarung mit dem UVEK nicht eingehalten hat. Die EU hat kürzlich den Zielwert für die Neuwagenflotte des Jahres 2012 auf 130 Gramm CO2 pro km festgelegt. Die Schweiz hat nun die Möglichkeit diesen EU-Kompromiss zu übernehmen und den Weg aufzuzeigen, wie dieser in der Schweiz rechtsverbindlich erreicht werden kann.

5. Werden Sie für eine erweiterte steuerliche Abzugsfähigkeit bei energetischen Sanierungen stimmen?

In der Schweiz wird mehr als die Hälfte des jährlichen Energieverbrauchs pro Kopf der Bevölkerung für Heizung und Warmwasser verwendet. Der grösste Teil davon verpufft in älteren Gebäuden. Um Hausbesitzer weitere Anreize zu umfassenden energetischen Sanierungen - möglichst nach Minergie-Standard – zu geben, sollen solche Ausgaben nicht nur im Sanierungsjahr sondern verteilt über mehrere Jahre steuerlich abzugsfähig werden. Solche Anreize müssen durch eine deutliche Verschärfung des kantonalen Bau- und Energierechts unterstützt werden.

6. Werden Sie für Massnahmen gegen die Zersiedelung stimmen?

Die Verstädterung der Schweiz schreitet ungebremst voran. Die Siedlungsfläche dehnt sich um fast 1m² pro Sekunde aus. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden immer kleiner. Die Landschaftsinitiative der Umweltverbände verlangt, dass die Bauzonen während 20 Jahren nicht mehr vergrössert werden dürfen, es sei denn, andernorts werde eine ebenso grosse Fläche ausgezont. Werden sie dieser Volksinitiative zustimmen?

7. Werden Sie für eine Abschwächung des Gewässerschutzes stimmen?

Die im Gewässerschutzgesetz verankerten Bestimmungen über die Wassermengen, welche die Speicherkraftwerke mindestens im Flussbett belassen müssen, stellen einen Kompromiss dar zwischen den Interessen des Umweltschutzes und jenen der Wassernutzung. Sie sind das Ergebnis langwieriger Arbeiten dreier ausserparlamentarischer Kommissionen. Die geltenden Bestimmungen werden nun aber von den Stromkonzernen in Frage gestellt. Sie klagen über Ertragsausfälle infolge der Restwasservorschriften.

8. Werden sie sich dafür einsetzen, dass der Bund mehr Geld für den Vollzug der Gesetzgebung zur Erhaltung der Artenvielfalt aufwendet?

Die Schweiz hat ein Problem mit der Umsetzung ihrer Ziele im Bereich Natur- und Landschaftsschutz. Viele Objekte von nationaler Bedeutung wie Auen, Moore oder Trockenwiesen verlieren schleichend an Artenvielfalt, weil der gesetzlich festgehaltene Schutz nicht vollzogen wird. Die Verfassung fordert die Sanierung von Restwasserstrecken, damit die Flüsse ihre ökologischen Aufgaben wahrnehmen können. Doch auch diese kommt praktisch nicht vom Fleck. Der Vollzug der Gesetzgebung in den Bereichen Natur- Landschafts- und Gewässerschutz scheitert nicht zuletzt an den Personellen und finanziellen Ressourcen, die für diese Aufgaben bereit stehen.

9. Sollen in der Schweiz neue Atomkraftwerke gebaut werden?

Die drei älteren und kleineren Schweizer AKW Mühleberg und Beznau I und II müssen spätestens 2020 altershalber stillgelegt werden. Der Bundesrat sieht in seiner im Februar beschlossenen Energiestrategie grundsätzlich den Bau neuer AKW vor. Die Umweltorganisationen haben hingegen dargelegt, dass der Neubau von AKW überflüssig ist, wenn in Energieeffizienz und erneuerbare Energien investiert wird.

10. Sind Sie dafür, das Beschwerderecht für Umweltorganisationen bei Bauvorhaben erheblich einzuschränken?

Die Umwelt kann sich nicht selbst verteidigen. Deshalb hat das Parlament einer Reihe von Umweltorganisationen das Recht zugesprochen, gegen Bauvorhaben Beschwerde einzulegen und die Achtung von Umweltschutzrecht nötigenfalls gerichtlich durchzusetzen. Das Parlament hat dieses Recht in der vergangenen Legislatur nun wieder eingeschränkt. Obwohl die Umwelt auch im letzten Jahr in mehr als zwei von drei Fällen per Gericht recht bekam, will eine Volksinitiative der FDP des Kantons Zürich die Verbandsbeschwerde nun bis auf wenige Ausnahmen abschaffen. Das Beschwerderecht der Umweltorganisationen soll demnach nicht mehr zulässig sein, wenn ein Bauprojekt auf einer Volksabstimmung oder einem Parlamentsbeschluss beruht.