4. Förderung des sparsamen Energieverbrauchs
04.083 Energiegesetz
11.12.2006/3611
Im Energiegesetz werden die Elektrizitätsversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, «Massnahmen zur Förderung des sparsamen und rationellen Elektrizitätsverbrauchs sowie der Nutzung erneuerbarer Energien» zu treffen. Ein Antrag diese Verpflichtung zu streichen, lehnte eine Ratsmehrheit mit 104 zu 63 Stimmen ab.

