10. Umbau nicht mehr genutzter Bauten ausserhalb der Bauzone

05.084 Raumplanungsgesetz. Teilrevision

 

14.03.2006/2968

Die Änderungen im Raumplanungsgesetz (RPG) ermöglichen Um- und Ausbauten in der Landwirtschaftszone für nichtlandwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeiten: Agritourismus, die hobbymässige Tierhaltung und die landwirtschaftliche Wohnnutzung werden erleichtert. Ausserdem sollten Bauten und Anlagen zur Energiegewinnung aus Biomasse künftig als zonenkonform bewilligt werden können. Der Antrag Dupraz (FDP/GE) forderte, dass nach kantonalem Recht der Umbau von nicht mehr genutzten Bauten und Anlagen in Wohngebäude bewilligt werden darf, sofern dafür keine neuen Infrastrukturen zu Lasten des Gemeinwesens notwendig sind (Strassen, Kanalisation, Wasser-, Strom- und Gasanschlüsse). Mit diesem Antrag würde die Trennung von Siedlungsgebiet und Nichtsiedlungsgebiet faktisch aufgehoben, weil jedes bestehende Gebäude ausserhalb der Bauzone zu Wohnzwecken umgenutzt werden könnte. Der Antrag wurde mit 95 zu 70 Stimmen abgelehnt.

 

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