12. Finanzierung von Naturparks
05.027 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz
06.10.2006/153
Die in der Beratung stark umstrittenen Änderungen zur Errichtung von Nationalpärken fanden am Ende einen breiteren Konsens. Das Gesetz verpflichtet den Bund auf Mitfinanzierung der Pärke und setzt voraus, dass der Entscheid auf Einrichtung eines Parks unter demokratischer Mitsprache der Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden gefällt wird. In der Schlussabstimmung wurde das Gesetz mit 149 zu 32 Stimmen angenommen.

