12. Finanzierung von Naturparks

05.027 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz

 

06.10.2006/153

Die in der Beratung stark umstrittenen Änderungen zur Errichtung von Nationalpärken fanden am Ende einen breiteren Konsens. Das Gesetz verpflichtet den Bund auf Mitfinanzierung der Pärke und setzt voraus, dass der Entscheid auf Einrichtung eines Parks unter demokratischer Mitsprache der Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden gefällt wird. In der Schlussabstimmung wurde das Gesetz mit 149 zu 32 Stimmen angenommen.

 

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