13. Gewässerschutz
03.3096 Motion Speck. Restwassermengen
07.10.2004/Filmanalyse
Die Motion beauftragte den Bundesrat, die im Gewässerschutzgesetz (GSchG) vorgeschriebenen Restwassermengen deutlich tiefer anzusetzen. Die geltenden Restwasserbestimmungen behinderten nach Auffassung des Motionärs die Stromproduktion aus Wasserkraft übermässig, was angesichts deren Beitrag zur CO2-freien Stromproduktion unzeitgemäss sei. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen. Auch das links-grüne Lager lehnte die Motion ab, weil die geltenden Restwassermengen bereits ein Kompromiss zwischen Nutzen (für die Stromwirtschaft) und Schutz (der Natur) seien. Die Motion wurde mit 86 zu 75 Stimmen angenommen.

