15. Beschwerderecht der Umweltorganisationen
02.441 Pa. Iv. Freund
11.12.2003/172
Die Umwelt kann sich nicht selbst verteidigen. Deshalb hat das Parlament einer Reihe von Umweltorganisationen das Recht zugesprochen, gegen Bauvorhaben Beschwerde einzulegen und die Achtung von Umweltschutzrecht nötigenfalls gerichtlich durchzuset-zen. Die Initiative Freund forderte, das Beschwerderecht für Umwelt-, Natur- und Hei-matschutzorganisationen wieder aufzuheben. Der Initiant ist der Meinung, dass die Aufsichtspflicht genügt, die durch die Kantone und das Bundesamt für Raumplanung wahrgenommen wird. Der Nationalrat sprach sich mit 96 zu 80 Stimmen gegen die Parlamentarische Initiative aus.

