18. Entsorgungsnachweis für hochradioaktive Abfälle

05.3362 Motion Hofmann

 

23.03. 2006/Filmanalyse

Der Motionär verlangte, der Entscheid über den Entsorgungsnachweis für hochradioaktive Abfälle solle bis Mitte 2006 gefällt werden (geschehen am 28.6.06). Die Kriterien für die Standortauswahl eines geologischen Tiefenlagers (Sachplan) seien rasch festzulegen und ein konkreter Standort zu bezeichnen. (Der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen, die nationalrätliche Kommission stimmte ebenfalls zu.) Eine Kommissionsminderheit (Bäumle/ZH) lehnte die Motion mit der Begründung ab, diese diene vor allem dazu, neuen AKW den Weg zu bahnen, da die Frage der Entsorgung untrennbar mit neuen AKWs verbunden sei. Ausserdem könne eine endgültige Lösung der Entsorgung, die für 100 000 Jahre gültig sei, nicht erbracht werden. Die Motion Hofmann wurde mit 88 zu 64 Stimmen angenommen.

 

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